Familienrecht
Meine bisherige Erfahrung als Anwalt im Bereich des Familienrechts hat deutlich gezeigt, dass es ein sehr sensibler Bereich ist.
Da Konflikte wie Scheidung, Obsorge oder Unterhaltsansprüche von starken Emotionen begleitet werden, können sie oft ohne Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts nicht bewältigt werden.
Nicht alle Themen des Familienrechts sind einer streitigen Natur. Oft ist es sinnvoll, rechtzeitig Schritte zu unternehmen, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen (insbesondere vermögenrechtlicher Natur), egal ob vor der Eheschließung, danach oder im Rahmen einer Lebensgemeinschaft. Auch die Verhältnisse zwischen Eltern und Kindern können individuell gestaltet werden. Ich biete in diesem Zusammenhang umfassende Beratung, Vertragsgestaltung (Eheverträge) aber auch Vertretung von Gerichten im Falle einer Scheidung.
Ebenso begleite ich auch Verfahren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen vom 25.10.1980.
Themenschwerpunkte im Familienrecht
- Ehevertrag
- Scheidung – verschiedene Möglichkeiten (streitige Scheidung mit/ohne Verschulden, Scheidung wegen Zerrüttung der Ehe, einvernehmliche Scheidung)
- Trennungsvereinbarungen bei Lebensgemeinschaften
- Unterhalt während der Ehe oder nach der Scheidung
- Vermögensaufteilung
- Namensänderung
- Namensrecht bei Eheschließung / Scheidung
- Namensrecht der Kinder
- Kinder: Obsorge, Unterhalt, Kontaktrecht
- Gewaltschutz in der Familie – Erlangung von einstweiligen Verfügungen zum Schutz vom gewalttätigen Partner
Wenn Sie eine Anwältin für Ihre Interessen im Bereich des Familienrechts benötigen, freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme!